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AfL Sachsen-Anhalt e.V.

PEFC
… das Zertifikat für Sachsen-Anhalts Wälder !

AfL Forstunternehmer in Sachsen-Anhalt
Im Dienste für die Zukunft unserer Wälder …


Qualifizierte Forstunternehmer unterstützen die Waldbsitzer und stellen damit ein wichtiges Bindeglied dar, die gemeinsamen Ziele zu verfolgen.


Nach den Zertifizierungsgrundsätzen liegt die Verantwortung der Einhaltung der Leitlinien beim Waldbesitzer bzw. seines Beauftragtem.
Dieser oder sein forstlicher Vertreter hat die Voraussetzungen zu schaffen, daß der Forst- unternehmer die jeweiligen Forstbetriebsarbeiten den Leitlinien gemäß ausführen kann.

Die AFL empfiehlt dringend, vor Auftragsvergabe mit dem Waldbesitzer oder seinem Beauftragtem jede Einzelheit des Auftrages so genau zu fixieren, sodaß späterer Ärger auszuschließen ist.

Entsprechende Unterlagen können über den Verband angefordert werden.
Für Mitglieder kostenlos.

Die Bedeutung der PEFC-Waldzertifizierung für Forstunternehmen in Sachsen-Anhalt

Aus dem Dokument.
Waldzertifizierung – Indikatorenliste siehe auch die entsprechenden Punkte im regionalen Waldbericht Sachsen-Anhalt.
Erklärung: "1.2.a" bezeichnet die Indikatorenblöcke,
"E" kennzeichnet Erläuterungen aus der Leitlinie
"40" ist eine laufend Nummer der Indikatoren (Klammer) Texte stellen Bemerkungen der AfL Sachsen-Anhalt dar

1.2.a

Verfahren, die eine direkte oder indirekte Schädigung der Wald-, Boden- oder Wasserressourcen auf ein Mindestmaß zu reduzieren, sollen bevorzugt werden.
15
Fällungs- und Rückungsschäden (sind zu vermeiden)

2.2.b

Das Auslaufen von Öl aufgrund von Waldbewirtschaftungsarbeiten oder die fahrlässige Müllentsorgung auf Waldflächen soll unbedingt vermieden werden.
E
Flächiges Befahren wird grundsätzlich unterlassen. Für den Maschineneinsatz wird ein dauerhaftes Feinerschließungsnetz aufgebaut, das einem wald- und bodenschonenden Maschineneinsatz Rechnung trägt.
Der Rückegassenabstand darf grundsätzlich 20 m nicht unterschreiten. Bei verdichtungsempfindlichen Böden sind größere Abstände anzustreben.

Im Falle eines Maschineneinsatzes erfolgt die Verwendung biologisch abbaubahrer Öle, sofern technisch sinnvoll und möglich.
(Synthetische Öle auf Basis pflanzlicher- oder mineralischer Rohstoffe)
40
Technischer Vorschriften und Prüfungen für eingesetztes Gerät (z. B. FPA-Geprüft, GS-Zeichen, Seil- und Kranprüfung)
41
Empfehlungen für die Durchführung von Ernte- und Bringungsmaßnahmen
42
Abbaubare Betriebsmittel ( biologisch abbaubahre Öle )

3.2.c
E
Auf eine Ganzbaumnutzung wird verzichtet. (Energieholzgewinung in diesem Rahmen ist möglich)

4.2.e
Pflege- und Erntemaßnahmen sollen so ausgeführt werden, dass kein dauerhafter Schaden an den Ökosystemen entsteht. Wo immer möglich, sollen praktische Schritte zur Verbesserung und Erhaltung der biologischen Vielfalt ergriffen werden.
88
Richtlinien … (z. B. KWF Merkblatt Nr. 13 / 2000)

6.1.a
E

Die darüber hinaus eingesetzten forstlichen Dienstleister müssen die erforderliche Qualifikation aufweisen und die gesetzlichen und jeweils tariflichen Vorgaben auch gegenüber ihren Mitarbeitern einhalten.
Diese Arbeitskräfte erhalten eine qualifikationsbezogene Bezahlung auf Grundlage geltender Tarifverträge. (Gilt für alle in der Forst beschäftigten Arbeitnehmer, incl. ausländische Arbeitskräfte)

6.2.b
Die Arbeitsbedingungen sollen sicher sein und Anleitung und Schulung in sicheren Arbeitsverfahren sollen angeboten werden.
E
Die Unfallverhütungsvorschriften werden eingehalten.
Es wird bevorzugt forstliches ausgebildetes Personal eingesetzt.
Allen eingesetzten Arbeitskräften wird die Möglichkeit zur angemessenen Aus- und Fortbildung zugänglich gemacht.
115
Arbeitsbedingungen
(Berufsgenossenschaft, Haftpflicht- und Sozialversicherung, Arbeits- und Gewerbeerlaubnis bei ausländischen Arbeitskräften / Unternehmen)

116
Arbeitsschutzbestimmungen (u. a. Gefahrstoff und Biostoffverordnung, UVVs)
117
Schulungsmaßnahmen
118
Unfallstatistik

Aus dem Dokument IV.
Leitlinie für nachhaltige Waldbewirtschaftung

Pflegliche Waldarbeit:
Z-Bäume sollen grundsätzlich nicht beschädigt werden. Am verbleibenden Bestand dürfen die Rückeschäden nur bei maximal 10 % der Stammzahl vorkommen.
Das Vorrücken von in vorhandener Verjüngung liegender Stämmen oder Stammteilen soll möglichst nur in gerader Richtung erfolgen.

Empfehlung :

Die Verwendung von Niederdruckbreitreifen, 500 – 800 mm, ist anzustreben.
Der Reifeninnerdruck soll möglichst gering sein. (Vom Reifenhersteller erlaubter Mindestdruck)

Ballast ist nicht mitzuführen

Vorkehrungen bei Öl- Kraftstoffverlusten:
Auf der Maschine:
- Auffanggefäß (Falteimer 10 L.)
- Verschlüsse für Tankbelüftungen und gerissenen Hydraulikleitungen
- Werkzeug
Im Servicewagen:
- mindestens 10 Kg Ölbindemittel Typ II oder Ölbindeflies / Saugtücher mit entsprechender Bindefähigkeit und Menge
- 1 Schaufel
- Plastiksäcke zur Aufnahme von ölgetränkten Bindemitteln und Boden

Forstunternehmen in Sachsen-Anhalt
bekennen sich zu den Zielen und Leitlinien der PEFC-Zertifizierung gemäß des Waldberichtes der Region Sachsen-Anhalt.

 
Weitere Informationen über die PEFC - Beauftragten der AfL

Burkhard Schröter, fon: 03 49 03/ 6 28 17

Herr Lahmann, fon: 03 90 34/ 241

Land Sachsen-Anhalt:
Hans-Jürgen Narjes, fon: 0 51 46/ 16 55

AFL - Geschäftsstelle:  
Kontakt

Weiterführende Informationen über die PEFC-Zertifizierung erhalten sie über:

  • Landschaftsplanungsbüro Zita Riedesel
    Dipl. Ing. Landschaftsarchitektur u. Umweltplanung

    Koordinationsstelle DFUV
    Zita Riedesel

    Gründchen 3
    57319 Bad Berleburg
    fon: 0 27 50/ 22 25 99
    fax: 0 27 50/ 22 25 98
    0171/ 6 73 90 14
    z-riedesel@t-online.de

  • PEFC Deutschland e.V.
    - Geschäftsstelle -
    Dannecker Str. 37
    70182 Stuttgart
    fon: 07 11/ 2 48 40 06
    fax: 07 11/ 2 48 40 31

  • oder über das zuständige Forstamt